Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen
Aktuelles
14.06.2013
In den meisten Versicherungsbedingungen der privaten Krankentagegeldversicherung ist geregelt, dass der Bezug von Krankentagegeld mit Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person endet. Glücklich kann sich schätzen, wer... mehr
10.05.2013
Anspruch auf Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung hat nach den gängigen Versicherungsbedingungen, wer seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner... mehr
20.03.2013
Für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit auf Grund einer Erkrankung kann sich glücklich schätzen, wer in der Vergangenheit eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder eine die Lebensversicherung ergänzende... mehr