Aktuell: Bundesverfassungsgericht zur kapitalbildenden Lebensversicherung: Pyrrhussiege für die Versicherten?
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Prettl
Auf dem Gebiet des Versicherungsrechtes verfügen wir über eine langjährige Erfahrung in der gerichtlichen wie auch aussergerichtlichen Vertretung und Beratung einer vielfältigen Klientel.
In ständiger Zusammenarbeit beraten und vertreten wir vorrangig Versicherungsnehmer. Unser Schwerpunkt liegt in der Durchsetzung der Interessen von versicherungsnehmenden Unternehmen, Freiberuflern und von Verbrauchern als Versicherungskunden.
Vielfältige Erfahrung haben wir in der Vertretung von Versicherern ebenso wie wir Vermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsagenturen mit ihren spezifischen Problemstellungen betreuen. Fragen der Haftung von Vermittlern sowohl gegenüber den Versicherern als auch gegenüber Versicherungsnehmern sind von ständig zunehmender Bedeutung.
Wir befassen und intensiv mit den rechtlichen Problemen des Versicherungsvertriebes, insbesondere mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen und den Rechtsfragen der Zusammenarbeit mit Agenturen, Mehrfachagenten und Versicherungsmaklern und den damit zusammenhängenden Aspekten des Wettbewerbsrechts.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit haben wir dabei bei Fragen der Beendigung von Vertriebsverträgen und der Geltendmachung oder Abwehr von Provisionsausgleichsanspüchen und der Gestaltung von Übernahmen von Vertretungen.
Die gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Regressansprüchen insbesondere in der Zwangsvollstreckung wird ebenso von uns bearbeitet wie das Prämieninkasso.
Wir beraten eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmungen aus verschiedenen Branchen (u.a. Anlagenbau, Hoch- und Tiefbau, Bauträger, Elektrogerätebau, Fahrzeugbau, Messebau, Maschinenbau, Druckereien und graphisches Gewerbe, Chemie- und Pharmabetriebe, Textilhandel, Getränkehandel, Gastronomie) ebenso wie eine grosse Zahl von Handwerksbetrieben aller Handwerke, Vereine und Verbände sowie Freiberufler,( Ärzte und Zahnärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Architekten, Statiker, Vermessungsingenieure und beratende Ingenieure etc.) in ihren jeweiligen versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragen.
Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts vertreten wir in Haftungsfragen im Bereiche fiskalischen Handelns sowie in Amtshaftungssachen.
Inhaltlich befassen wir uns mit allen Fragen des Versicherungsvertragsrechtes unter Einschluss der Prüfung von AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) in allen Versicherungssparten und Arten.
Dies ist eine unabhängige Internetseite. Es besteht kein Zusammenhang mit der Fachzeitschrift "VersR - Versicherungsrecht" des Verlages Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe.