Arbeitsunfähigkeit

Bei der Definition der Arbeitsunfähigkeit im Recht der privaten Krankentagegeldversicherung ist darauf zu achten, den Begriff nicht mit der sozialrechtlichen Erwerbsunfähigkeit und nicht mit dem arbeitsrechtlichen Begriff der Arbeitsunfähigkeit zu verwechseln.

Was als Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherung gilt, ist im Versicherungsvertrag vereinbart. Nach den Musterbedingungen des GDV (MB/KT) liegt AU vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
In der Regel bedeutet dies im Unterschied zur Erwerbsunfähigkeit, die auch teilweise bestehen kann, dass die versicherte Person auch keine Teiltätigkeiten (von Ausnahmen, die die Rechtsprechung entwickelt hat, abgesehen) mehr ausüben kann und darf.  Ob eine längere Arbeitsunfähigkeit versicherungsrechtlich als Berufsunfähigkeit einzustufen ist, ist versicherungsrechtlich als medizinische Prognoseentscheidung ausgestaltet.

Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Krankentagegeldversicherung ist nicht immer unkompliziert. Im Versicherungsvertrag ist in der Regel klar geregelt und von der Rechtsprechung bestätigt, dass die AU-Bescheinigung eines Arztes nur eine Fälligkeitsvoraussetzung für die Leistung ist, aber nicht als Beweis für die Arbeitsunfähigkeit ausreicht. Der notwendige Nachweis einer 100prozentigen AU funktioniert daher nur so, dass man

  • darstellt, wie die Tätigkeit zuletzt in gesunden Tagen genau war
  • die Gesundheitsbeeinträchtigung durch ärztliche Feststellungen beweist, wobei ein sog. objektiver Maßstab gilt (= AU-Bescheinigung des eigenen Arztes bringt nichts, es muss im Prozess ein Sachverständigengutachten zum Beweis eingeholt werden)
  • darlegt, dass genau die erlittene Krankheit genau die Berufsausübung, wie man sie vor der Erkrankung hatte, vollständig unmöglich macht (Beweis: Sachverständigengutachten)

Nur dann liegt Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankentagegeldversicherung vor. Als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Stuttgart und bundesweit berate und vertrete ich Sie gerne in Fragen der Krankentagegeldversicherung.

Kanzlei für Versicherungsrecht. (Kopie 1)