• Rechtsgebiet:
  • Versicherungsrecht

Schadenversicherung

27.05.2011

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Michael Prettl LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Michael Prettl Versicherungsrecht
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von Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Prettl LL.M.

Schadenversicherung ist der Überbegriff für solche Versicherungsformen, deren Leistung auf einen konkret entstandenen Vermögensschaden beim Versicherungsnehmer bezogen ist. Im Gegensatz zur Summenversicherung, die den Gegenbegriff bildet, handelt es sich um eine konkrete Bedarfsdeckung im Schadenfall. Die meisten Sachversicherungen sind zugleich Schadenversicherungen oder Vermögensversicherungen (wie Betriebsunterbrechungsversicherung, Rechtsschutzversicherung).

Es können Aktivenversicherungen und Passivenversicherungen als Schadenversicherungen ausgestaltet sein. Das VVG stellt in § 1 die Schadenversicherung der Personenversicherung gegenüber. Die Entwicklung der Krankheitskostenversicherung (Hauptbestandteil der Privaten Krankenversicherung) zeigt jedoch, dass eine Versicherung zugleich Schaden- und Personenversicherung sein kann: im Krankheitsfall wird der konkret entstandene Schaden (Heilbehandlungskosten) ersetzt.