• Rechtsgebiet:
  • Versicherungsrecht

Wohngebäudeversicherung

27.05.2011

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Michael Prettl LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Michael Prettl Versicherungsrecht
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E-Mail prettl(at)prettl.de

von Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Prettl LL.M.

WohngebäudeversicherungDie Wohngebäudeversicherung schützt jeden Hauseigentümer vor Vermögenseinbußen aufgrund von Gebäudeschäden; ein solcher Versicherungsschutz wird von finanzierenden Banken gefordert. In manchen Regionen ist die Gebäudeversicherung auch gesetzlich vorgeschrieben. Frühere (öffentlich-rechtliche) Monopolversicherungen wurden im Zuge der europarechtlich veranlassten Deregulierung im Jahr 1994 abgeschafft, die in diesem Rahmen bestehenden Versicherungsverhältnisse in privatrechtliche Versicherungsverträge auf der Grundlage des VVG umgewandelt.

Maßgebliche Versicherungsbedingungen sind die VGB 88 (Allgemeine Wohngebäude Bedingungen) in ihren Fassungen von 1995 und 1999 sowie die VGB 2000 und 2008.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung bietet eine Mehrgefahrendeckung. Hierbei handelt es sich jedoch im Gegensatz zu der Hausratversicherung um eine sog. offene Mehrgefahrendeckung, d.h. die einzelnen Gefahren gegen die Versicherungsschutz begehrt wird, können individuell bestimmt werden. Im Grundsatz besteht Schutz vor den Folgen von Schäden durch Feuer. Dieser kann und wird regelmäßig auf Schäden durch Sturm und Hagel sowie Leitungswasser ausgeweitet.

Neben der Regulierung der unmittelbaren Schäden durch die genannten Gefahren ersetzt diese Versicherung im Rahmen des Feuerschutzes auch die entgangene Miete (bei vermieteten Objekten) bzw. bei selbstbewohntem Wohneigentum die zu zahlende Miete für eine Übergangs- oder Ersatzwohnung - für bis zu maximal 12 Monate.

Nach VGB versicherbar sind im Grundsatz sämtliche Gebäudearten, wenngleich die Aufsichtsbehörde [BAFin] die Versicherung von überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden nach VGB im Rahmen der Missstandsaufsicht beanstandet, da die Prämienkalkulation im gewerblichen Bereich andere Grundlagen hat.

Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen.

Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie ist regelmäßig von bestimmten Bauartklassen, Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Am billigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, teuer sind Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz und vor allem solche mit reetgedecktem Dach. Die Einteilung von Regionen in Leitungswasser- bzw. Sturmzonen ist von der Härte des Wasser bzw. der Häufigkeit von Stürmen abhängig.

Hinsichtlich der Versicherungssumme gilt meist das sog. Prinzip der „gleitenden Neuwertversicherung“, wobei als Indexbasis "Wert 1914" dient. Dieses System, bei dem bis heute der Basiswert auf Reichsmark lautet, gewährleistet, dass sich die Höhe der Versicherungssumme jährlich anpasst und sich so auf dem aktuellen Stand befindet; sie verändert sich dabei laufend entsprechend dem Baukostenindex. Daneben gibt es auch Modelle, die auf einer Wertberechnung nach den Faktoren Fläche, Gebäudetyp, Ausstattung, Bauausführung und anderen Merkmalen beruhen.

Besteht eine Unterversicherung, erhalten Sie, evtl. auch bei Teilschäden, nicht genug Geld für eine Reparatur oder einen Wiederaufbau. Im Falle der Überversicherung zahlen Sie möglicherweise jahrelang zu viel Beitrag; werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten führen häufig zu einer Unterversicherung.

Aktualisiert: Februar 2010