Mietrecht

27.02.2017

Im Mietrecht vertreten wir Mieter und Vermieter außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Mietrechts, also sowohl Wohnraummietrecht als auch Gewerberaummietrecht. Wir erstellen für Sie individuelle Miet- und Pachtverträge, überprüfen diese für Sie oder handeln diese für Sie aus. Zudem überprüften wir für Sie Betriebskostenabrechnungen und teilen Ihnen mit, ob der Vermieter oder Mieter zur Renovierung der Wohnung verpflichtet ist. Klauseln zur Tierhaltung überprüfen wir ebenfalls für Sie. Mieterhöhungen (gleich ob aufgrund des Mietspiegels, aufgrund der Modernisierung der Wohnung oder aus anderen Gründen) erklären wir für Sie, setzen diese durch  oder wehren sie ab. Wir prüfen für Sie, ob Sie als Vermieter unter welchen Voraussetzungen das Recht haben, die Wohnung  Ihres Mieters zu betreten oder ob Sie als Mieter den Vermieter (oder einen von ihm Beauftragten) in Ihre Wohnung lassen müssen.

Rückständige Mieten
und Betriebskostennachzahlungen machen wir für Sie außergerichtlich und gerichtlich geltend, zudem sprechen wir für Sie die Kündigung des Mietverhältnisses (beispielsweise wegen rückständiger Mieten, Eigenbedarfs, vertragswidrigen Verhaltens oder anderen Gründen) aus oder wehren für Sie unberechtigte Kündigungen ab. Räumungsklagen werden für Sie erhoben oder abgewehrt.

Bei Mängeln an der Mietsache beraten wir Sie, ob und in welchem Umfang Sie eine Mietminderung erklären können oder nicht. Zudem beraten wir Sie, welche weiteren Möglichkeiten Sie in diesem Falle haben.

Im Pachtrecht vertritt er ebenfalls die Interessen von Verpächtern und Pächtern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.