• Rechtsgebiet:
  • Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht

Pachtrecht

13.12.2016

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Peter Löffler
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwälte Ebner-Köppl, Löffler und Kollegen
Telefon + 49 (0)7 11 6 07 73 36
E-Mail loeffler(at)elolaw.de

von Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Peter Löffler


Im Pachtrecht vertreten wir Pächter, Verpächter und Verwalter außergerichtlich und gerichtlich. Wir erstellen für Sie unter Beachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung individuelle Pachtverträge, überprüfen diese für Sie oder handeln diese für Sie aus. Zudem überprüften wir für Sie Betriebskostenabrechnungen. Erhöhungen der Pacht und Reduzierungen der Pacht (gleich ob aufgrund einer Preissicherungsklausel, aufgrund individueller Vereinbarung oder aus sonstigen Gründen) erklären wir für Sie, setzen diese durch oder wehren sie für Sie ab. 


Rückständige Pacht und Betriebskostennachzahlungen machen wir für Sie außergerichtlich und gerichtlich geltend, zudem sprechen wir für Sie die Kündigung des Pachtverhältnisses (beispielsweise wegen rückständiger Pachten, vertragswidrigen Verhaltens oder anderen Gründen) aus oder wehren für Sie unberechtigte Kündigungen ab. Räumungsklagen werden für Sie erhoben oder abgewehrt.

Wir prüfen für Sie, wer für die Kosten der Renovierung der Pachträume aufzukommen hat oder ob Sie beispielsweise berechtigt sind, Ein- oder Umbauten vorzunehmen oder die Pachträume unterzuverpachten.

Bei Mängeln an der Pachtsache beraten wir Sie, ob und in welchem Umfang Sie eine Minderung der Pacht erklären können oder nicht. Zudem beraten wir Sie, welche weiteren Möglichkeiten Sie in diesem Falle haben.