Glossar: Deklaration

Der Begriff der Deklaration wird im Versicherungsvertragsrecht in unterschiedlichen Bereichen mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet.

In der Sachversicherung bezeichnet der Begriff die Beschreibung der versicherten Sache. Da sich Sachversicherungen nicht nur auf einzelne Sachen sondern auch auf unterschiedliche Sachen in verschiedener, teils auch schwankender Anzahl und Menge oder Sachgesamtheiten, einen Inbegriff von Sachen beziehen, bedarf es der Beschreibung der versicherten Sachen im Versicherungsvertrag. Dies leistet die sogenannte Deklaration.

Zur Beschreibung der versicherten Sachen kann man sich verschiedener Techniken bedienen.

Von Einzeldeklaration spricht man, wenn die versicherte Sache oder einige versicherte Sachen anhand ihrer individuellen Markmale im Versicherungschein beschrieben wird. 

Bei der Versicherung komplexerer Objekte, die eine Vielzahl von Sachen umfassen können, bedient man sich der Technik der Beschreibung durch Sammelbezeichnungen, die sich in der Regel aus dem wirtschaftlichen Zweck oder der Art der Verwendung oder der räumlichen Zusammengehörigkeit der unter dem Sammelbegriff (Inbegriff) bezeichneten Gegenstände ergibt, z. B. Hausrat, kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Inventar oder Warenvorräte etc.

Verwendet man die Technik, die versicherten Sachen und Kosten nach bestimmten versicherungstechnischen Gesichtpunkten gegliedert zu beschreiben, dann spricht man von der Bildung von Positionen.

Kann der Versicherungsnehmer wählen, welche dieser Positionen er versichert haben möchte, z.B. in der industriellen Feuerversicherung, spricht man gelegentlich ebenfalls von Einzeldeklaration. Im Gegensatz dazu steht die Pauschaldeklaration.

In der Haftpflichtversicherung bezeichnet man die Pflicht des Versicherungsnehmers, dem Versicherer Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos anzuzeigen, als Deklarationspflicht, die Anzeige des Versicherungsnehmers als Deklaration.

In der Transportversicherung wird unter Deklaration die Anmeldung eines versicherten Transportes zu einer laufenden Versicherung verstanden.

von Rechtsanwalt Michael Prettl LL.M. Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stuttgart

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