Glossar: Versicherungsleistung

Als Versicherungsleistung wird die für den im Versicherungsvertrag definierten Versicherungsfall vereinbarte Leistung des Versicherers bezeichnet. Als Versicherungsleistung kann eine Geldleistung, eine Sachleistung und/oder eine Dienstleistung (Assistance) vereinbart sein.

In der Regel werden sowohl in der Sachversicherung als auch in der Personenversicherung, gleichgültig ob als Schadenversicherung oder Summenversicherung ausgestaltet, Geldleistungen vereinbart.

Ein Beispiel einer Sachleistung im Versicherungsfall ist in der Glasversicherung anzutreffen (Abschnitt A § 7.1  AGlB 2010 GDV-Musterbedingungen). In der Haftpflichtversicherung besteht die Versicherungsleistung in der Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen und der Abwehr unberechtigter Ansprüche (Abwehrdeckung). Zunehmend werden unterschiedlichste Assistanceleistungen angeboten und vereinbart.

Die Versicherungsleistung wird erst nach einer formellen und materiellen Prüfung (Leistungsprüfung) der Anspruchsvoraussetzungen durch den Versicherer zur Feststellung seiner Leistungspflicht fällig.

von Rechtsanwalt Michael Prettl LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht Stuttgart

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