Glossar: Vollschaden

Unter Vollschaden wird in der Sachversicherung die Zerstörung oder der Verlust (Abhandenkommen ist der Zerstörung gleichgestellt) aller in einem Vertrag oder einer Position versicherten Sachen verstanden, die Verwirklichung des maximalen Risikos, das der Versicherer mit Abschluss des Versicherungsvertrages eingegangen ist.

von Rechtsanwalt Michael Prettl LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht

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