Glossar: Versicherungsdauer

Mit dem Begriff Versicherungsdauer oder Dauer der Versicherung wird der Zeitraum bezeichnet zwischen dessen Beginn und Ende die wechselseitigen Verpflichtungen von Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen aus dem Versicherungsvertrag zu erfüllen sind.
Der Versicherungsnehmer hat Prämien nur für die vertraglich vereinbarte Dauer der Versicherung zu leisten, der Versicherer nur für die Dauer des Versicherungsvertrages Versicherungsschutz zu gewähren. Leistungen hat der Versicherer demzufolge nur für einen Versicherungsfall zu erbringen, der zwischen Beginn und Ende der Versicherungsdauer, also während der Dauer der Versicherung begonnen hat.

Im Versicherungsvertragsgesetz finden sich Bestimmungen zur Versicherungsdauer in den § 10 -Beginn und Ende der Versicherung-, § 11 - Verlängerung und Kündigung und § 12 Versicherungsperiode, sowie speziell für die substitutive Krankenversicherung in § 195 VVG -Versicherungsdauer- geregelt.

von Michael Prettl LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stuttgart

Zurück