Glossar: Doppelversicherung

Der seit der Reform des Versicherungsvertragsrechts zum 01.01.2008 in §§ 78, 78 VVG geregelte Sachverhalt der Mehrfachversicherung wurde früher als Doppelversicherung bezeichnet und war in § 59 VVG a.F. geregelt. Der neuere Begriff der Mehrfachversicherung wird für präziser gehalten, sachlich stimmt die Regelung in §§ 78, 79 VVG mit der Regelung in § 59 VVG a. F. überein.

 

Zurück