Glossar: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die 464 Mitgliedsunternehmen mit rund 216.000 Beschäftigten und Auszubildenden bieten durch knapp 460 Millionen Versicherungsverträge umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber (Kapitalanlagebestand etwa 1350 Milliarden Euro) haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins e.V. verfasst. Mitglieder des Vereins können Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds werden, die der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegen sowie deren konzernierte funktionsausgegliederte Gesellschaften und Dienstleister.
Der GDV hat nach seiner Satzung den Zweck, die gemeinsamen Belange der deutschen Versicherungswirtschaft zu vertreten. Dazu bündelt und vertritt er die Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft in und gegenüber Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft.

von Rechtsanwalt Michael Prettl LL.M. Fachanwalt für Versicherungsrecht Stuttgart

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