• Rechtsgebiet:
  • Versicherungsrecht

Reiseversicherungen

27.05.2011

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Michael Prettl LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Michael Prettl Versicherungsrecht
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von Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Prettl LL.M.

Reiseversicherungen sind vor allem die Reisegepäckversicherung, die Reiserücktrittskostenversicherung und die Reisekrankenversicherung. Neben den AVBR 92 werden von den führenden Reiseversicherern in erster Linie die modernen AVB RG 96 - Reisegepäck - sowie die AVB RR 96 - Reiserücktritt - den Verträgen zugrunde gelegt.

Im Hinblick auf die komfortablen Deckungskonzepte der Hausratversicherung welche meist eine Außenversicherung vorsehen hat die Reisegepäckversicherung häufig nur dann eigenständige Bedeutung, wenn der Geltungsbereich der Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung etwa auf Europa beschränkt ist.

Weitestgehend eigenständige Bedeutung kommt vor allem der Reiserücktrittskostenversicherung zu. Diese schützt bei Nichtantritt einer Reise vor den Stornokosten und - je nach zugrunde liegendem Klauselwerk - bei vorzeitigem Abbruch, also dem nicht planmäßigen Beendigung, vor allem vor den Mehrkosten der Rückreise.

Versicherte Gefahrumstände sind hierbei Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartet schwere Erkrankung, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit, Impfunverträgllichkeit, Schwangerschaft und erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten. In den Schutz einbezogenen Risikopersonen sind Angehörige, Lebenspartner und nicht für die Mitreise vorgesehene Personen die pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Die Reisekrankenversicherung bietet prinzipiell identischen Schutz wie die gewöhnliche Krankenversicherung nur eben bezogen auf einen reisebedingten lediglich vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Inwiefern eine solche Sinn macht hängt von dem Umfang der gewöhnlichen Krankenversicherung ab, die zum Teil auch über Deutschland hinaus Schutz bietet. Nach § 1 Nr. 4 MBKK bietet die private Krankenversicherung regelmäßig Schutz bei notwendiger Heilbehandlung in Europa. In der gesetzlichen Krankenversicherung steht ein viele Länder abdeckender internationaler Krankenschein zur Verfügung.