Glossar: Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist nach der Konzeption der privaten Unfallversicherung die zentrale Versicherungsleistung. Die Invaliditätsleistung ist vom Versicherer in der vertraglich vereinbarten Höhe zu bezahlen, wenn die vertraglich vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und die Invalidität innerhalb vertraglich vereinbarter Fristen bei dem Versicherer geltend gemacht wird. Durch Sondervereinbarungen mit dem Versicherer können die Anspruchsfristen auch z.B. auf 18 Monate heraufgesetzt werden.

Innerhalb eines Jahres nach dem Unfall muss die Invalidität eingetreten, innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Unfallversicherer geltend gemacht worden sein.

Die private Unfallversicherung ist Summenversicherung. Die Versicherungsleistung wird also unabhängig davon geschuldet ob juristisch ein entsprechender Schaden entstanden ist oder nicht. Die Versicherungssumme (Grundsumme) für die Invaliditätsleistung wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Bei evtl. vereinbarter Progression kann sich diese Summe noch erhöhen.

Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Bei vollständiger Invalidität erreicht die Invaliditätsleistung die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, bei teilweiser Invalidität wird ein proportionaler Teil der Versicherungssumme geschuldet.

Die Ermittlung Invaliditätsgrades richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe, die für bestimmte einzeln aufgeführte Körperteile und Sinnesorgane feste Invaliditätsgrade vorsieht (2.1.2.2.1 AUB 99/2010; § 7 I (2) a, b AUB 88/94; § 8 II (2) AUB 61). Für Verletzungen von nicht in der Gliedertaxe benannten Körperteilen und Körperfunktionen erfolgt die Bewertung ausßerhalb der Gliedertaxe unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (2.1.2.2.2 AUB 99/2010; § 7 I (2) c AUB 88/94; § 8 II (5) AUB 61). Maßstab ist die normale Leistungsfähigkeit einer unverletzten Person gleichen Alters und gleichen Geschlechtes.

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