Glossar: Versicherungssumme

Der Begriff der Versicherungssumme ist ein Begriff, der im Bereich der Versicherungswirtschaft, des Versicherungsvertragsrechts und der Versicherungstechnik zur Bezeichnung verschiedener Sachverhalte eingesetzt wird und deshalb, je nach Kontext, mit unterschiedlichem Bedeutungsgehalt anzutreffen ist. Für die Zwecke des Versicherungsvertragsrechts wird der Begriff für den Bereich der Summenversicherung und den der Schadensversicherung verwendet.


In der Summenversicherung bezeichnet die Versicherungssumme den Betrag, dessen Aus-zahlung die Parteien für den Fall vereinbart haben, dass ein bestimmtes Ereignis –Versicherungsfall -, von dem entweder ungewiss ist ob es überhaupt jemals eintreten wird (z.B. ein Unfall in der Unfallversicherung) oder dessen Eintritt zwar sicher ist, hinsichtlich dessen jedoch ungewiss ist, wann dieses Ereignis eintritt (z.B. Tod oder Erlebensfall in der Lebensversicherung). Die vereinbarte Versicherungssumme kann dabei auch Berechnungsgrundlage für bestimmte näher definierte Versicherungsfälle sein und danach je nach Vereinbarung bei Eintritt des Versicherungsfalles zur Leistung eines geringen Bruchteils der Versicherungssumme führen – z.B. bei Anwendung der Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung – bis zu einem definierten Vielfachen der Versicherungssumme, z.B. bei Vereinbarung einer Progressionsstaffel in der privaten Unfallversicherung. Die tatsächliche Schadenhöhe ist  in der Summenversicherung irrelevant; es gilt das Prinzip der sog. „abstrakten Bedarfsdeckung“.

Dagegen bezeichnet der Begriff der Versicherungssumme im Bereich der Schadensversicherung die Summe, die, nach den zwischen den Parteien im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen, im Falle des Eintritts des Versicherungsfalles insgesamt zum Ausgleich des durch den Versicherungsfall sich ergebenden Vermögensnachteils (Schadens) zur Verfügung steht. Man spricht daher im Bereich der Schadensversicherung synonym von der Deckungs-summe, das ist der Betrag, bis zu dessen Höhe der Versicherer maximal leisten muss, wenn der Versicherungsfall sich verwirklicht hat. Ist der Schaden, der durch die Verwirklichung des versicherten Risikos eintritt höher als die vereinbarte Deckungssumme, wird dies als Unterversicherung bezeichnet.


Hier ergeben sich wiederum Unterschiede zwischen der sogenannten Passivenversicherung, z.B. der Haftpflichtversicherung oder der Rechtsschutzversicherung und der Aktivenversicherung, z.B. bei der Sachversicherung (Gebäudeversicherung, Hausratversicherung) oder Kreditversicherung.


In der Passivenversicherung wird durch die Versicherungssumme die Leistung des Versicherers auf die Versicherungssumme begrenzt, auch wenn das durch den Eintritt des Versicherungsfalles entstehende Passivum ggf. deutlich höher ist als die Versicherungssumme. Bis zur Höhe der Versicherungssumme wird ein Schaden jedoch vollständig ersetzt. Insoweit liegt sogenannte Erstrisikover-sicherung vor.
In der Aktivenversicherung ist die Entschädigungsleistung demgegenüber an die Höhe des Schadens gebunden. Die Versicherungssumme ist hier nur ein leistungsbegrenzender Faktor unter anderen. Über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus muss der Versicherer keinesfalls leisten. Mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden hat der Versicherer grundsätzlich ebenso wenig zu ersetzen, auch dann, wenn die Versicherungssumme im Falle eines Totalverlustes des versicherten Interesses über dem tatsächlichen Schaden liegt. Schließlich begrenzt das Verhältnis des wirtschaftlichen Wertes der versicherten Sachen – Versicherungswert - zur vereinbarten Versicherungssumme die Ersatzleistung des Versicherers bei Teilschäden. Wenn der Versicherungswert höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme, der Fall der Unterversicherung, dann schuldet der Versicherer nur eine entsprechend dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzte Entschädigungsleistung. Liegt die vereinbarte Versicherungssumme über dem Versicherungswert, wird dieser Sachverhalt als Überversicherung bezeichnet. Entsprechen sich Versicherungswert und Versicherungssumme so ist Vollwert-Vollversicherung gegeben.

Im Zusammenhang mit den Problemen, die sich sowohl aus der Überversicherung als auch und vor allem aus der Unterversicherung ergeben, ist die Frage der Verantwortung für die Bestimmung des richtigen Versicherungwertes und die Bildung der richtigen Versicherungssumme von allergrößter praktischer Bedeutung.

von Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Prettl LL.M.

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