Glossar: Trennungsprinzip

Der Begriff des Trennungsprinzips wird in der Rechtssprache zur Bezeichnung unterschiedlicher rechtlicher Sachverhalte gebraucht. Im Bereich des Versicherungsvertragsrechts hat dieser Begriff zentrale Bedeutung für die Haftpflichtversicherung.
In der Haftpflichtversicherung wird die Beziehung zwischen dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer, dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer und dem geschädigten Dritten als Haftungsdreieck bezeichnet. In diesem gedachten Dreieck wird die Beziehung zwischen dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer und dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer als Deckungsverhältnis bezeichnet, das Rechtsverhältnis zwischen dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer und dem geschädigten Dritten als Haftpflichtverhältnis. Das Trennungsprinzip besagt nun nichts anderes, als dass die Haftpflichtfrage und die Deckungsfrage unabhängig voneinander zu prüfen und in voneinander unabhängigen und getrennten Prozessen zu klären sind. Ob und in welcher Höhe der haftpflichtige Versicherungsnehmer tatsächlich schadensersatzpflichtig ist, ist im Haftpflichtprozess zwischen dem geschädigten Dritten und dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer zu untersuchen und zu entscheiden. Im Deckungsprozess zwischen dem Haftpflichtversicherer und dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer wird dagegen die Frage untersucht und entschieden ob der Versicherer überhaupt eintrittspflichtig ist.
Die Auswirkungen richterlicher Feststellungen im Haftpflichtprozess auf das Deckungsverhältnis und den Deckungsprozess erklärt die Lehre von der Bindungswirkung des Haftpflichturteils.

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Prettl LL.M.

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