Glossar: Vollversicherung

Der Begriff der Vollversicherung wird mit verschiedener Bedeutung verwendet.

In der Sachversicherung wird allgemein von Vollversicherung gesprochen, wenn Versicherungswert und Versicherungssumme der versicherten Sache übereinstimmen. Man bezeichnet diesen Sachverhalt dann auch als Vollwert-Vollversicherung.

In der Fahrzeugversicherung – Kfz-Kaskoversicherung -  wird der Begriff Vollversicherung häufig synonym für den Begriff  Vollkaskoversicherung oder Fahrzeugvollversicherung verwendet. In diesem Bereich bezeichnet der Begriff also den Einschluss bestimmter in der Teilkaskoversicherung nicht versicherter Gefahren in die Fahrzeugversicherung, nämlich von Unfallschäden sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursachter Schäden.

von Rechtsanwalt Michael Prettl LL. M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stuttgart

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